Überschuldung als gesellschaftliches Problem - Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

Von Max Staender
1. Juni 2012

Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sind in Deutschland mittlerweile rund acht Millionen Menschen überschuldet, womit man durchaus von einem gesellschaftlichem Problem sprechen kann. Die Betroffenen sollten jedoch nicht den Sand in Kopf stecken, sondern sich rechtzeitig über ihre Rechte informieren, falls ein Besuch vom Gerichtsvollzieher bevorsteht.

Eine Vollstreckung kann dabei vom Gericht als Forderungspfändung oder vom Gerichtsvollzieher als Sachpfändung durchgeführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es beispielsweise um Gehaltspfändungen, die vom Arbeitgeber oder der Bank berechnet werden. Sobald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, spricht man von Sachpfändungen, der Gegenstände mit einem Pfandsiegel versieht oder gleich mit nimmt. Die Schuldner machen sich allerdings strafbar, wenn sie kurz vor dem Erscheinen des Gerichtsvollziehers Wertgegenstände zu Freunden bringen.