Umfahren von roter Ampel über Tankstelle ist kein Rotlichtverstoß

Von Max Staender
7. August 2013

Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm wird es nicht als Rotlichtverstoß geahndet, wenn ein Autofahrer die rote Ampel über ein daneben liegendes Tankstellengelände umfährt.

Im aktuellen Fall wurde genau dies von einem Mann praktiziert, der anschließend vom zuständigen Amtsgericht ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von 200 Euro aufgebrummt bekam. Die von ihm eingelegte Rechtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft von Hamm hatte Erfolg, obwohl das Umfahren einer Ampel grundsätzlich einen Rotlichtverstoß darstellt.

Allerdings sei es laut den zuständigen Richtern nicht verboten, wenn man vor einer auf Rot geschalteten Ampel abbiegt und einen Bereich wie ein Tankstellengelände oder Parkplatz befährt, welcher nicht durch das Lichtzeichen geschützt ist. Durch die Vermeidung des Rotlichts wird somit auch das Befahren und Verlassen eines Privatgrundstücks keineswegs zur Ordnungswidrigkeit.