Umstellung bei der Kalorien-Zahl: Nährwerte werden ab November anders gekennzeichnet
Ab dem 1. November tritt in Deutschland eine Änderung in der sogenannten Nährwert-Kennzeichnungsverordnung in Kraft. Die bisher als kalorienfrei deklarierten Ballaststoffe schlagen dann mit zwei Kilokalorien pro Gramm zu Buche. Es werde bei klassischen Produkten wie Hülsenfrüchten, Müsli oder anderen vollkornhaltigen Lebensmitteln also zu einem Anstieg der Kalorienzahl kommen, so Elke Katschmarek vom Verbraucherservice Bayern.
Die Regelung trägt einem simplen, bisher nicht berücksichtigten Umstand Rechnung. Ballaststoffe selbst haben eigentlich keine Kalorien. Doch wenn sie im Körper abgebaut werden, entstehen Milchsäuren, die einige wenige Kalorien haben. Es ändere sich eigentlich nichts, so Katschmarek. Man solle sich von dem Mehr an Kalorien nicht verwirren lassen. Wer auf seine Ernährung achte und aktiv Kalorien zähle, der solle den Bedarf entsprechend anpassen.
In den kommenden Jahren tritt weiterhin unter anderem das sogenannte Irreführungsverbot in Kraft. Dann müssen die Verpackungen von Produkten so gestaltet sein, dass sie den Käufer nicht verwirren. Ein Joghurt, der keine Erdbeeren enthält, darf dann auch keine Erdbeeren mehr auf seiner Verpackung gedruckt haben.