Umstrittenes Gesetz: Lehrer geht nach Sex mit minderjährigen Schülerin straffrei aus

Von Nicole Freialdenhoven
2. November 2012

Ein Lehrer, der ein Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, geht straffrei aus, weil Jugendliche ab 14 Jahren als "einwilligungsfähig" gelten. Zu dieser Auffassung kam das Landesgericht Koblenz in einem umstrittenen Urteil, das bundesweit Empörung auslöste. Es berief sich dabei darauf, dass die Jugendliche eingewilligt habe und somit kein Missbrauch vorgelegen habe, da sie alt genug war, selbst zu entscheiden.

Die heute 20-jährige junge Frau hatte Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 32.000 Euro gegen den Vertretungslehrer eingereicht, mit dem sie vor sechs Jahren ein sexuelles Verhältnis hatte.

Schon das Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage mit dem Hinweis auf die Einwilligungsfähigkeit von 14-jährigen abgewiesen und geurteilt, dass kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schülerin vorgelegen habe.

Das Urteil des Landesgerichtes kann angefochten werden. Ob die Klägerin in Berufung geht, ist jedoch noch unbekannt.

Unter den Kultusministern löste das Urteil Empörung aus. Sie wollen eine Verschärfung der bisherigen Regeln zum Schutz minderjähriger Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrpersonal erreichen.