Umwege zum Arbeitsplatz sind nicht unfallversichert

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Juli 2012

Für Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zum Arbeitsplatz ereignen, kommt auch die gesetzliche Unfallversicherung auf. Aber wer einem Umweg oder auch auf die "falsche" Autobahn und somit in die falsche Richtung gerät, der hat keinen gesetzlichen Versicherungsschutz, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden hat.

Bei dem Fall wollte ein Paar einen Mietwagen von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen überführen und geriet aus Unachtsamkeit auf die falsche Autobahn, wo es dann zu einem schweren Unfall kam, wobei einer der beiden einem Arm verlor. Die gesetzliche Unfallversicherung musste somit, nach dem Urteil der Richter, nicht für den Schaden aufkommen, weil sich die Kläger nicht auf dem direkten Wege befanden. Diese Umwege sind nur dann auch versichert, wenn äußere Umstände, beispielsweise Dunkelheit, Nebel oder schlechte Beschilderung, dies rechtfertigen.