Umweltschutz vor Denkmalschutz: Solaranlagen sind bei alten Häusern nicht automatisch verboten

Von Laura Busch
15. Oktober 2010

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass es Bewohnern von denkmalgeschützten Häusern nicht automatisch verboten ist, Solaranlagen anzubringen.

Im konkreten Fall hatten zwei Kläger bei der Denkmalbehörde eine Erlaubnis einholen wollen, um eine thermische Anlage zu installieren, die Brauchwasser erwärmt. Die Behörde hatte jedoch keine Erlaubnis gegeben, da sie befürchtete, durch das Anbringen der Anlage würde sich das Erscheinungsbild der geschützten Häuserfassade verändern. Da die Kläger jedoch für die Installation eine Dachseite vorgesehen hatten, die nicht unmittelbar als Erstes ins Auge fällt, sah das Gericht "den Zeugniswert der Dachlandschaft" nicht eingeschränkt. Die Kläger bekamen Recht zugesprochen.

Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass erneuerbare Energien wichtig seien und ein Bestreben der Bürger, entsprechende Anlagen anzubringen, unterstützt werden müsste. Der Umweltschutz, der in Deutschland im Grundgesetz verankert ist, sei in solchen Fällen höher zu gewichten als ein Denkmal, sofern es nicht zerstört oder total unkenntlich gemacht wird.