Unbestellte Warensendung - was können Verbraucher tun?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt vor unbestellten Lieferungen an Internet-Nutzer. In den nationalen Zentren häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die sich online über Produkte informiert haben und diese anschließend ohne Bestellung zugesendet bekommen.
Wie sollten sich die Betroffenen verhalten?
Missbräuchliche Marketingstrategie
Die Rechtslage zu unbestellten Waren ist eindeutig: Wenn eine missbräuchliche Absatzstrategie dahintersteckt, muss der Verbraucher für die Produkte nicht zahlen. Er ist nicht einmal verpflichtet sie zurückzuschicken. Ob angeblich seltene Münzen, Bücher oder Schmucksets - für unaufgeforderte Zusendungen hat der Händler keinerlei Schadenersatzansprüche.
Die Anschriften für ihre Zusendungen erhalten die Unternehmen meist von Adresshändlern. Etwas komplizierter ist es allerdings, wenn Sie im Internet selbst ihre Daten angegeben haben, etwa um Broschüren über das Produkt anzufordern. Oder wenn Sie etwas bestellt und anschließend telefonisch storniert haben.
Annahme verweigern?
Viele Empfänger verweigern die Annahme ungewollter Lieferungen. Theoretisch erklären sie damit zugleich den Widerruf. In der Praxis kommt es aber oft zu Problemen: Das Unternehmen erklärt, die Ware sei nicht an die richtige Retouren-Adresse zurückgeschickt worden. Dann muss der Verbraucher nachweisen, dass er das Paket tatsächlich zurückgesendet hat.
In aller Regel liegt der Ware gleich eine Rechnung bei. Wer diese nicht bezahlt, muss mit Mahnungen und Drohbriefen von Inkasso-Firmen rechnen. Viele Betroffene geben diesem Druck irgendwann nach und zahlen. Mit fatalen Folgen: Durch die Überweisung bestätigen sie den Vertragsabschluss.
Verbraucherschützer raten deshalb, sich von Zahlungsaufforderungen nicht beeindrucken zu lassen.
Noch besser ist es allerdings, Probleme von Vornherein zu vermeiden. Dazu zählt etwa, keine personenbezogenen Daten preiszugeben, wenn man ein Produkt nicht wirklich bestellen möchte. Und für jede Stornierung oder Rücksendung sollten Kunden schriftliche Belege anfordern. Schickt der Händler keine Bestätigungs-Mails, ist dies bereits ein Warnzeichen.