Unfall auf dem Weg zum Vereinsturnier - auch Nichtmitglieder sind versichert
Auch Nichtmitglieder haben laut des Oberlandesgerichts Anspruch auf Entschädigung
Fährt eine Oma ihre Enkelin zum Fußballturnier, hat sie bei einem Unfall Anspruch auf Entschädigung. Wie das Oberlandesgericht Celle entschied, muss die Sportversicherung des Vereins auch für Nichtmitglieder zahlen.
Der Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings nur für materielle Schäden. Schmerzensgeld für die verletzten Nichtmitglieder gibt es nicht.
Wofür die Sportversicherung aufkommt
Im verhandelten Fall hatte die Großmutter auf dem Weg zum Hallenturnier ihrer Enkelin einen schweren Autounfall. Während das Mädchen nur leicht verletzt wurde, erlitt die Oma ein Schädel-Hirn-Trauma, Platzwunden und mehrere Brüche.
Für diese Schäden muss die Sportversicherung des Clubs aber nicht aufkommen. Lediglich der materielle Schaden am Auto ist zu ersetzen.