Unfalltod bei Vorerkrankung: Versicherung trägt die volle Beweislast

Von Katja Seel
30. Dezember 2011

Will eine Unfallversicherung aufgrund einer Vorerkrankung des Geschädigten ihre Leistung einschränken, muss sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe den vollen Beweis erbringen, dass der Tod oder die Erwerbsunfähigkeit zu über 25 Prozent auf die bereits bestehende Erkrankung zurückzuführen ist. Nachdem ihr Mann an den Folgen eines Stromschlags gestorben war, wollte die Unfallversicherung der Witwe die Leistungen mit der Begründung kürzen, dass der Verstorbene an einer fortgeschrittenen Koronarsklerose der Herzgefäße gelitten hatte.

Die Gerichtsmediziner hatten den Tod des Mannes zu 50 Prozent auf den Stromschlag und zu 50 Prozent auf diese Herzerkrankung zurückgeführt. Das BGH entschied jedoch, dass der Versicherer dennoch ausreichend belegen müsse, dass die 25-Prozent-Hürde überschritten wurde, bevor sie Leistungen kürzen dürfe.