Wer zahlt bei Unfällen auf der Skipiste?

Von Marion Selzer
17. Januar 2012

Kommt es aufgrund eines Ausweichmanövers beim Skifahren zu einem Unfall mit Verletzungen, dann greift die Unfallversicherung. Das hat nun der Bundesgerichtshof in seinem Urteil festgelegt.

Hierbei ist nämlich anders als bei einem einfachem Sturz ein äußerer Reiz, also ein Hindernis verantwortlich für die Verletzung. Bei Unfällen durch eigene Bewegungen greift der Schutz der Unfallversicherung dagegen nicht.