Unsauberes Hotelzimmer kein ausreichender Grund für Geldrückerstattung
Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtete, dass es nicht zu einer Geldrückerstattung ausreiche, wenn den Urlaubsgästen das Hotelzimmer nicht sauber genug sei. So habe das Amtsgericht Baden-Baden kürzlich entschieden.
Zu diesem Urteil kam es, als ein Urlauber sich beschwert hatte, weil in seinem Hotelzimmer die Bettwäsche nicht oft genug gewechselt wurde. Auch habe er Staub und Flusen unter der Matratze vorgefunden. Das Gericht entschied jedoch, dass es sich hier um keinen Mangel im rechtlichen Sinn handele und deshalb keine Reisekosten rückerstattet werden können.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Staubflusen-sind-kein-Reisemangel-article6293961.html Abgerufen am 22. Mai 2012