Urteil des BGH: Rabattaktionen dürfen nicht einseitig beendet werden

Von Ingrid Neufeld
21. Mai 2013

Rewe-Kunden, die über Wochen hinweg Treuepunkte gesammelt haben und diese nun einlösen wollten, wurden vom Supermarkt enttäuscht. Denn dieser hatte die Aktion vorzeitig beendet.

Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zugunsten der Verbraucher gesprochen. Denn die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen den Kölner Rewe Markt geklagt. Der Bundesgerichtshof verkündete die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens. (Urteil vom 16.05.2013, Az: I ZR 175/12).

Rewe hat die vorzeitige Einstellung damit begründet, dass der Hersteller die Produktion nicht bewältigen könnte. Doch der BGH verwies darauf, dass die Bedingungen nicht nur eindeutig formuliert, sondern auch eingehalten werden müssen. Ansonsten macht sich der Supermarkt der Verbrauchertäuschung schuldig. Damit bestätigte der BGH das Oberlandesgericht Köln, das schon zuvor zugunsten der Kunden geurteilt hatte.