Urteil des Finanzgerichts: WC wird nicht als Arbeitszimmer anerkannt
Das Finanzgericht Baden-Würrtemberg musste darüber urteilen, ob das Gäste-WC eines Fachprüfers für geschlossene Immobilienfonds als Kosten für ein "häusliches Arbeitszimmer" mit angerechnet werden kann. Das Finanzgericht beschied dem Fachprüfer abschlägig und befand, dass die Renovierungskosten für das WC nicht von der Steuer abgesetzt werden können und dass das häusliche Arbeitszimmer auch nicht der Berufsmittelpunkt wäre.
Der Kläger hatte im Finanzamt einen festen Arbeitsplatz und trotzdem die Renovierung sowohl seines Arbeitszimmers als auch seines Gäste-WCs geltend gemacht. Da das Finanzamt die Anerkennung vorher abgelehnt hatte, reichte der Fachprüfer Klage ein und legte sogar ein Toilettentagebuch vor, nach dem er das WC neun bis zehnmal am Tag in Anspruch nahm.
Acht bis neunmal wäre es eine berufliche Nutzung gewesen und deshalb entfiele darauf ein Anteil von 73,58 Prozent. Das Finanzgericht folgte der Beweisführung nicht und lehnte die Klage ab. (Az.: 9 K 2096/12).
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Toilette-ist-kein-Arbeitszimmer-article10678831.html Abgerufen am 23. Mai 2013