Urteil entschied, dass Wein in der Werbung nicht mehr als "bekömmlich" bezeichnet werden darf

Von Marion Selzer
10. September 2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun beschlossen, dass es in Zukunft nicht mehr erlaubt ist, Wein in der Werbung als "bekömmlich" zu bezeichnen.

Damit verbietet der EuGH zugleich den Werbespruch der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft Deutsches Weintor. Diese verkaufte bislang ihre säurereduzierten Weinsorten unter der Bezeichnung "bekömmlich", was jetzt als unzulässig gilt.

Der Grund hierfür sei, dass die gesundheitsbezogene Bezeichnung "bekömmlich" nicht zum Bewerben alkoholischer Getränke verwendet werden dürfe.