Urteil: Handballklubs müssen für Abstellen von Nationalspielern entschädigt werden
Die deutschen Handball-Bundesligisten müssen für die Abstellung von Nationalspielern entschädigt werden. Dies hat das Dortmunder Landgericht entschieden und damit der Klage von insgesamt 16 Vereinen stattgegeben. Demnach müssen die Spieler dann auch von den nationalen Verbänden versichert werden.
Wie die Kompensation genau aussehen soll, muss laut Gericht zwischen Vereinen und Verbänden ausgehandelt werden. Generell sei aber eine Deckelung der Tage bei Turnieren und Länderspielen "angemessen und erforderlich". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, vermutlich werden die internationalen Verbände dagegen Berufung einlegen. Bisher hatte sich der Handball-Weltverband (IHF) gegen eine Entschädigung und Versicherungspflicht gewehrt.