Urteil: Zuckerkranke ALG-II-Empfänger brauchen im Wesentlichen Normalkost
Diabetiker, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für ihre Ernährung, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber.
Das Sozialgericht Dresden habe entsprechend gegen einen an Diabetes und Bluthochdruck erkrankten Mann entschieden, der einen monatlichen Zuschlag von 50 Euro für seine Ernährung erstreiten wollte. Begründung des Gerichts: Diabetikerkost entspreche im Wesentlichen einer gesunden Normalkost, wie sie in jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.