Verbot für Fixie-Fahrräder im Straßenverkehr

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. Juni 2010

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Berlin wurden die sogenannten Fixie-Fahrräder jetzt für verkehrsuntauglich erklärt und dürfen im normalen Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden. Sollte die Polizei dennoch Radfahrer damit erwischen, dürfen die Fahrräder ohne weiteres beschlagnahmt werden.

Die Fixie-Fahrräder, die im Bahnradsport verwendet werden, wurden als nicht verkehrssicher eingestuft, da sie weder eine Handbremse noch eine Rücktrittbremse besitzen. Man war sich von Anfang an nicht sicher, ob sie als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr geeignet sind und setzte dem nun ein Ende. Verteidiger dieser Fahrräder meinten, dass die starre Hinterradnabe (fixed gear), die keine Gangschaltung besitzt, die Aufgaben einer Bremse erfüllen würde, da sich die Schnelligkeit so über die Trittfrequenz kontrollieren lässt. Die Richter aber fordern für jedes verkehrstaugliche Fahrrad zwei unterschiedliche Bremsvorrichtungen, sodass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet werden kann.