Verhaltensregeln für den winterlichen Straßenverkehr

Von Marion Selzer
12. Dezember 2012

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Autofahrer sollte sich daher genau über ihre Pflichten im Straßenverkehr informieren. Das gilt insbesondere für die Winterzeit, denn hier kommen Extra-Regeln hinzu.

Zunächst einmal müssen Autofahrer für freie Fensterscheiben sorgen. Ein kleines Guckloch reicht nicht aus, das Auto muss vollständig vom Schnee bzw. vom Eis befreit werden.

Auch sämtliche Lichter des Autos müssen freigelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Euro.

Wer seinen Motor vor der Fahrt warmlaufen lässt und dabei erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 10 Euro. Die Reifen müssen wintertauglich sein, sonst droht ein Punkt in Flensburg sowie 40 Euro Geldstrafe.