Verheiratete können ihre Steuerklassen wählen - doch wann ist ein Wechsel auch sinnvoll?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
30. April 2013

Für die monatliche Lohnsteuer bei den Arbeitnehmern gibt es bestimmte Lohnsteuerklassen, je nachdem ob man ledig, verheiratet oder geschieden ist. So werden Ledige und Geschiedene der Steuerklasse "I", Alleinerziehende der Klasse "II" und Nebenerwerbstätige der Klasse "VI" zugeordnet. Verheiratete erhalten beide zuerst die Klasse "IV", doch gibt es auch auch eine Kombinationsmöglichkeit von "III" und "V".

Doch was bedeutet diese Kombination? Hier erhält der sogenannte "Besserverdienende" die Klasse "III", das heißt er bezahlt monatlich weniger an Lohnsteuer. Der Partner erhält die Klasse "V" und muss mehr an Lohnsteuer als in seiner bisherigen Klasse "IV" bezahlen.

Doch am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung, die immer bis zum Ende Mai beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden muss, wird das gesamte Familieneinkommen als Grundlage für die Einkommensteuer genommen und die Steuer berechnet. Hierbei kann es nun entweder zu einer Rückerstattung der zu viel bezahlten monatlichen Lohnsteuer kommen, aber auch eine Nachzahlung ist möglich.

Je nachdem wie das Einkommensverhältnis zwischen dem Partner mit der Klasse "III" und dem der Klasse "V" war, kommt es zur Nachzahlung oder Rückerstattung. Aber diese Kombination ist nicht immer sinnvoll, denn wenn beide Partner etwa das gleiche Bruttoeinkommen haben, so ist die Kombination "IV"/"IV" besser, denn es kommt dann zu keiner Nachzahlung.

Wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent mehr als der andere verdient, muss auf jeden Fall auch eine Steuererklärung gemacht werden, weil in den meisten Fällen zu wenig an Steuern bezahlt wurde und man muss auch mit einer Nachzahlung rechnen. Doch zuerst ist einmal das monatliche Gesamteinkommen höher. Wer sich aber noch nicht entscheiden kann, welche Kombination am besten ist, der kann innerhalb eines Jahres seine Steuerklasse auch bis zum 30. November ändern lassen.