Verluste aus einer Autovermietung von Luxus-Autos sind nicht immer von der Steuer absetzbar

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Juli 2013

Bei der Anmeldung eines Gewerbes muss man dem Finanzamt gegenüber auch nachweisen können, dass man daraus einen Gewinn erzielen will, denn nur dann können auch eventuelle Verluste bei der Jahressteuer berücksichtigt werden.

Bei einem Fall wollte ein Vermieter von Sportwagen beim zuständigen Finanzamt einen Verlust von über 65.000 Euro geltend machen, doch dieses lehnte den Antrag ab, so dass der Fall zum Finanzgericht Berlin-Brandenburg kam. Die dortigen Richter gaben dem Finanzamt Recht, denn man vermutete eine vor allem private Nutzung des Sportwagens (Porsche 911). Zwar wandte der Kläger ein, dass er aufgrund seiner Leibesfülle mit über 200 Kilogramm den Wagen nicht nutzen könnte, doch das Gericht war der Meinung, dass die Lebensgefährtin den Wagen gefahren hatte.

Außerdem war schon im Vorfeld zu erkennen, dass aus dieser Vermietung von Sportwagen kein Gewinn zu machen sei. Der Mann hatte für den gebrauchten Porsche 37.824 Euro bezahlt und aus der Vermietung rund 5.500 Euro erhalten. Aber für die jährlichen Ausgaben, wie Versicherung, Steuern und Wartung sowie Spritkosten gab er beim Finanzamt Ausgaben in Höhe von über 71.000 Euro an.