Vermieter muss abgebrochenen Schlüssel ersetzen
Im Normalfall muss der Vermieter, wenn beispielsweise ein Briefkastenschlüssel abbricht, für Ersatz sorgen, es sei der Mieter hat dafür Schuld, was aber immer schwierig ist, dies zu beweisen. So hat in einem Streit das Amtsgericht in Halle an der Saale entschieden, weil meistens die Schlüssel nicht durch Gewaltanwendung, sondern eher durch Materialermüdung abbrechen.
In vielen Mietverträgen steht zwar drin, dass sogenannte kleine Reparaturen der Mieter übernimmt, doch fallen Schlüssel nicht darunter, sondern hauptsächlich Tür-, sowie Fenstergriffe, aber auch die Erneuerung der Gurte für Rollläden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Vermieter-in-der-Pflicht-article876733.html Abgerufen am 18. Mai 2010