Für Mieterhöhung gilt nur örtlicher Mietspiegel

Von Dörte Rösler
4. Februar 2014

Vermieter dürfen für eine Mieterhöhung nicht einfach den Mietspiegel einer Nachbargemeinde verwenden. Darauf weist das Amtsgericht Ludwigsburg in einem Urteil hin. Das gilt auch für den Fall, dass der Mietspiegel für die eigene Gemeinde veraltet ist.

Im konkreten Fall forderte ein Vermieter 14 Prozent mehr Miete. Als Begründung gab er den Mietspiegel der Stadt Ludwigsburg an - und nicht den älteren Mietspiegel des eigenen Ortes. Der Mieter verweigerte seine Zustimmung.

Zu Recht, wie die Juristen entschieden. Ein Mieterhöhungsverlangen sei nur korrekt, wenn der passende Mietspiegel herangezogen werde. So lassen sich Mieten in Städten und benachbarten Dörfern nicht vergleichen. Und auch die Tatsache, dass der lokale Mietspiegel seit mehr als zwei Jahren nicht angepasst wurde, entbindet den Vermieter nicht von der Referenzpflicht.