Vermögende Eltern müssen einen Aufzug für ihr behindertes Kind selber bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. Januar 2013

Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass Eltern, wenn sie vermögend sind, einen Aufzug für ihr behindertes Kind selber finanzieren müssen, so dass eine staatliche Unterstützung nicht möglich ist. Anders sieht es bei einer medizinischer Rehabilitation sowie auch bei der Förderung einer angemessenen Schulausbildung aus.

Als die Eltern für den Einbau eines Fahrstuhls eine Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger in Höhe von 37.000 € beantragt hatten, wurde dieser abgelehnt. Auch das Sozialgericht und Landessozialgericht schlossen sich der Ablehnung an, weil die vermögenden Eltern dies selbst bezahlen könnten. Auch die Richter beim Bundessozialgericht bestätigten ihre Kollegen mit der Begründung, dass Umbaumaßnahmen im Haus nicht zu den Eingliederungshilfemaßnahmen gehören.

Unabhängig vom Einkommen sind dagegen Förderungen zur Schulbildung oder Ausbildung eines betreffenden Berufs sowie medizinische Rehabilitationen, die aber in besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen stattfinden müssen.