Veröffentlichung von Urlaubsfotos - Prinzessin Caroline von Hannover scheitert vor Gericht

Von Melanie Ruch
20. September 2013

Seit Jahren kämpft Prinzessin Caroline von Hannover vor Gericht gegen die Veröffentlichung privater Fotos in der Presse, doch nachdem sie bereits vor allen Instanzen gescheitert ist, urteilte nun auch der Bundesgerichtshof, dass die Veröffentlichung ihrer Urlaubsfotos keine Verletzung ihrer Privatsphäre darstellt.

Die Fotos von Caroline und ihrem Mann Ernst August im Urlaub waren im Jahr 2002 in der Zeitschrift "7 Tage" im Rahmen eines Berichts über den neuen Promi-Trend, die eigenen Ferienvillen zu vermieten, erschienen. Der Bericht habe keine Informationen über das Privatleben des Paares enthalten und die Bilder hätten lediglich zur Illustration des Berichts gedient. Zudem seien Prinzessin Caroline und Ernst August Personen der Zeitgeschichte und des öffentlichen Lebens, urteilten die Gerichte.

Ob Fotos die Privatsphäre Prominenter verletzen, darüber entscheidet also offenbar die Frage, ob die Bilder nach Ansicht des Richters von öffentlichem Interesse sind oder nicht. Im Jahr 2004 hatte Prinzessin Caroline einen einzigen Erfolg im Rechtsstreit um die Veröffentlichung ihrer Bilder zu verzeichnen. Damals hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden, dass die Bilder, die Caroline beim Einkaufen und mit ihren Kindern zeigen, eine Verletzung ihrer Privatsphäre darstellen.