Verunreinigter Strand am Urlaubsort: Keine Minderung des Reisepreises

Von Nicole Freialdenhoven
11. September 2013

Den jährlichen Urlaub im türkischen Antalya hatte sich die Familie aus München anders vorgestellt: Durch verunreinigtes Abwasser aus einem Kanalrohr war der Strand an der türkischen Riviera so verunreinigt, dass die dreiköpfige Familie an Durchfall und Fieber erkrankte. Die Mutter musste sogar zwei Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Anschließend forderten sie vom Reiseveranstalter 60% des Reisepreises von 2079 Euro zurück, sowie Schadenersatz. Dieser weigerte sich jedoch zu zahlen - und bekam nun vor Gericht Recht zugesprochen.

Der Richter erkannte an, dass der Reiseveranstalter nichts dafür könne, wenn die städtische Kanalisation am Urlaubsort defekt sei. Dabei handelte es sich nicht um einen Reisemangel, der eine Rückerstattung des Reisepreises ermögliche, denn das Problem lag außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters.

Anhaltspunkte dafür, dass dem Reiseveranstalter das defekte Kanalrohr bekannt war und er seine Gäste davor hätte warnen müssen, lagen genauso wenig vor wie Beweise, dass die Familie aufgrund des verunreinigten Badestrandes erkrankt sei.