Verwaltungsgericht: Strenge Auflagen an Hähnchen-Kebab

Von Katharina Cichosch
17. September 2012

Was macht einen echten Hähnchen-Kebab aus? Diese Frage wurde jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt. Dabei stellten die Richter klar, dass es offenbar vor allem auf die Konsistenz ankomme. So müsse Hähnchenfleisch, das für die Döner-Herstellung verwendet wird, natürlich gewachsen sein und aus zerkleinerten Fleischstücken bestehen. Formfleisch, das zunächst stark zerkleinert und dann gewürzt und neu zusammengefügt werde, darf sich nicht als "Hähnchen-Kebab" bezeichnen.

Geklagt hatte ein niedersächsischer Hersteller, der seine eigene Version von einem solchen Hähnchen-Kebabfleisch vertreiben wollte. Bei seiner Methode wurde das Hähnchenfleisch ähnlich wie bei einer Bratwurst zunächst fein zerteilt und dann aufbereitet in einen Kunstdarm gefüllt. Der Mann argumentierte, dass die Bezeichnung "Kebab" nicht geschützt sowie ungenau sei und eigentlich der Phantasie entspringe.

Das Verwaltungsgericht sah dies anders; es argumentierte, dass Kebabfleisch natürlich gewachsen sein müsse und die Zubereitungsmethode des Herstellers nicht hierfür in Frage komme. Auch das Verpackungsdesign seines Produkts mit Abbildungen von Fleischstückchen sahen sie als Irreführung an.