Viele Arbeitnehmer trauen es sich nicht: Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
In 14 von 16 Bundesländern besteht ein fester Anspruch auf eine weiterbildende Bildungsreise
Davon gehört haben die meisten schon einmal am Rande, aber direkt damit beschäftigen wollen sich viele nicht. Das Stichwort Bildungsurlaub klingt zwar schön, doch damit handelt man sich sicher Ärger mit dem Arbeitgeber ein und diesen Stress wollen die meisten vermeiden.
Dieser Gedanke ist jedoch falsch, denn Bildungsurlaub steht nicht nur vielen Berufstätigen zu, sondern kann auch im Interesse des Chefs sein. Wer sich weiterbildet, zeigt Engagement und möchte im Berufsleben offenbar nicht still stehen.
Bezug zur aktuellen Tätigkeit
Damit der Arbeitgeber vom Bildungsurlaub begeistert ist, sollte das gewählte Angebot natürlich einen Bezug zum aktuellen Beruf haben. Beliebt ist beispielsweise eine Englandreise, um den Bildungsurlaub für den Ausbau der Kenntnisse im Business-Englisch zu nutzen. Auch Chinesisch und Spanisch sind in vielen Berufen wichtige Fremdsprachen. Andere Dinge, die einen Bildungsurlaub ermöglichen, sind
- Angebote über Rhetorik,
- Gesprächsführung, aber auch
- Yoga.
Die Regelungen nach Bundesland
Welche Bildungsangebote anerkannt sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Daher sollten sich Arbeitnehmer unbedingt informieren. Außer
- Sachsen und
- Bayern,
die als einzige Bundesländer keinen Bildungsurlaub anbieten, gibt es in den übrigen 14 einen festen Anspruch darauf. Einschränkungen sind nur möglich, wenn
- der Betrieb zu klein ist und
- wenn der Arbeitnehmer gerade erst in der Firma angefangen hat.
Die Mindestdauer der Beschäftigung und die Unternehmensgröße gilt es daher neben den verfügbaren Kursen vorher abzuklären.
Ansprüche von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wer Bildungsurlaub in Anspruch nimmt, bekommt vom Arbeitnehmer in Regelfall fünf Arbeitstage pro Jahr. Viele bieten dabei die Möglichkeit, ein Jahr auf den Bildungsurlaub zu verzichten und damit gesammelt zehn Arbeitstage zu nehmen.
Der Arbeitgeber darf einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen, wenn es betriebliche Gründe wie eine dringende Deadline gibt. Allerdings ist der Bildungsurlaub damit nur aufgeschoben. Der Arbeitgeber muss ihn gewähren, wenn der Zeitpunkt besser passt.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-zahlt-alles-der-Chef-article16119796.html Abgerufen am 21. Oktober 2015