Viele Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. August 2011

Wie der Deutsche Mieterbund (DMB) berichtet, haben etwa rund 90 Prozent aller abgeschlossenen Mietverträge ungültige, somit unwirksame, Klauseln. So sollte die Mietverträge juristisch überprüft werden.

Hierbei handelt es sich in den fast 19 Millionen Verträgen um Regelungen, die entweder direkt gegen das Gesetz verstoßen oder aber die Mieter benachteiligen. Besonders bei Renovierungen und Schönheitsreparaturen wird den Mietern zum Teil vorgeschrieben, in welcher Farbe dies zu erfolgen hat. Doch auch bei den Mieterrechten, Kündigungsregelungen und immer wieder bei der Tierhaltung treten Probleme auf, weil sie nicht einwandfrei geregelt sind. Wenn also eine Klausel unwirksam ist, so gilt dann die gesetzliche Regelung, beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Da aber auch nicht nur in den von Privatvermietern selbst verfassten Verträgen, sondern auch in den sogenannten "Musterverträgen", beispielsweise von Maklern oder sogar Hauseigentümervereinen, solche Klauseln vorhanden sind, rät der Mieterbund dazu, vor der Unterschrift den Vertrag von einem Experten prüfen zu lassen.