Vom eigenen Hund überrannt und als Arbeitsunfall anerkannt

Von Max Staender
11. Juli 2013

Sofern das Herrchen auf dem Weg zur Arbeit vom eigenen Hund beim Abschiedsritual üerrannt wird, kann man dies nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichtes Saschen-Anhalt als Arbeitsunfall anerkennen lassen.

Im verhandelten Fall pfiff ein Mann auf dem Weg zu seinem Auto nach seinem Hund, der schnell angehechtet kam, ihn ansprang und zu Boden warf. Dabei hat sich der Angestellte eine Verletzung am Knie zugezogen, dessen Zahlung die Berufsgenossenschaft verweigerte, da der Mann schließlich seinen Hund gerufen habe und dies Ursache des Sturzes gewesen sei und es somit keinen betrieblichen Zusammenhang gebe.

Auch die erste Instanz sah dies bestätigt und brummte dem Kläger noch "Mutwillenskosten" in Höhe von 250 Euro auf. Die Revision vor dem Landessozialgericht zeigte jedoch, dass es sich um eine Fehleinschätzung handelte, da sich der Angestellte schließlich auf dem Weg zur Arbeit befunden habe und der Pfiff nach seinem Hund nur eine geringfügige und unerhebliche Unterbrechung seines Arbeitswegs gewesen sei.