Vom Türsteher abgewiesen - Jugendlicher verklagt Discobetreiber wegen Diskriminierung

Von Melanie Ruch
28. Januar 2014

Leider ist es noch immer keine Seltenheit, dass deutsche Jugendliche mit Migrationshintergrund häufig von Türstehern vor Discotheken wegen ihrer Hautfarbe oder Nationalität abgewiesen werden.

Einem türkischstämmigen Jugendlichen passierte genau das vor zwei Jahren in einer Discothek in Hannover. Weil ihm der Türsteher den Zutritt verweigerte, während er andere Jugendliche ohne offensichtlichen Migrationshintergrund einließ, verklagte der junge Mann den Discobetreiber wegen Diskriminierung auf Schadensersatz und das mit Erfolg.

Im vergangenen Sommer urteilte das Amtsgericht Hannover bereits, dass der Discobetreiber den Jugendlichen mit 1.000 Euro entschädigen muss. Rechtskräftig wurde das Urteil aber erst jetzt, weil der Betreiber seinen Einspruch gegen das Urteil aufgrund geringer Erfolgsaussichten nun zurückgezogen hat.