Vorfahrt missachtet - Radfahrer muss zahlen

Von Dörte Rösler
14. August 2014

Wenn ein Radfahrer die Vorfahrt missachtet, muss er für die Folgen eines möglichen Unfalls zahlen. Ist er für die Schäden allein verantwortlich, haftet er auch in vollem Umfang. Das berichten Verkehrsrechtsanwälte mit Verweis auf einen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Verstoß der Vorfahrtsregeln

Im verhandelten Fall war eine Radfahrerin auf dem Arbeitsweg beim vorfahrtswidrigen Abbiegen mit einem PKW kollidiert, wobei sie sich schwer verletzte. Entgegen der üblichen Regelung, wonach die allgemeine Betriebsgefahr eines PKW automatisch zu einem Haftungsanteil von bis zu 25 Prozent führt, sprachen die Oldenburger Richter den Autofahrer von jeder Schuld frei. Die Radfahrerin muss nun die Schäden am PKW ersetzen und dem Autofahrer zusätzlich 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Laut Urteil beruhte der Unfall eindeutig auf einem Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln, der Autofahrer ist deshalb von der Haftung befreit.