Vorsicht bei Anglageberatungen - Protokolle von Banken nicht unterschreiben

Von Melanie Ruch
9. Juli 2012

Um Verbraucher bei Anlageberatungen durch ihre Bank vor Falschberatungen zu schützen, müssen Banken seit 2010 alle Anlageberatungen schriftlich protokollieren und die Protokolle ihrem Kunden aushändigen. Dies schütze der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jedoch nicht gänzlich vor Falschberatungen und könne auch die Verbraucherrechte vor Gericht nicht stärken.

Damit verwies die Verbraucherzentrale auf einen Fall, in dem ein Kunde einer Anlageberatung durch seine Bank zustimmte. Er wies in dem Gespräch unter anderem ausdrücklich darauf hin, dass das Geld jederzeit für einen Hausbau zur Verfügung stehen müsse. Die Bank jedoch vermittelte dem Kunden fälschlicherweise einen offenen Immobilienfonds sowie einen Garantiefonds und forderte im Anschluss an das Gespräch eine Unterschrift des Kunden, womit er bestätigte, dass er das Protokoll erhalten hat und alle Angaben darin vollständig und richtig sind. Der Verbraucherzentrale zufolge habe sich die Bank mit der Unterschrift ihres Kunden jedoch lediglich rechtlich abgesichert.