Vorsicht vor scheinbar günstigen Angeboten - Immer auf die AGBs achten
Vor Abschluss eines Kaufvertrages sollte man sich die AGBs genau durchlesen
Nicht selten sieht man im Fernsehen oder in Zeitungen Werbung von günstigen Angeboten, die man eigentlich gar nicht ausschlagen kann. Aber Vorsicht, die Angebote scheinen meist nur auf den ersten Blick ein Schnäppchen zu sein. Liest man sich die Geschäftsbedingungen (AGB) genauer durch, entlarvt man das tolle Angebot leider zu oft als Geldfalle.
Fallen über Fallen
Ob eine zeitliche Begrenzung bei Gutscheinen, versteckte Versandkosten bei der Warenrückgabe, nachträgliche Änderungen der Geschäftsbedingungen, vom Umtausch ausgeschlossene Waren oder Widerrufsrechte bei bestellten Abonnements. Ein genauer Blick in die AGBs der Anbieter lohnt sich immer, denn dort müssen jegliche Eventualitäten angegeben sein. Können Sie auf eine ihrer Fragen dort keine Antwort finden, fragen Sie auf jeden Fall bei dem Anbieter nach und lassen Sie sich von ihm diesen Zusatz schriftlich geben.
Lesen Sie sich alles genau durch
Die im Moment angesagten 0% Finanzierungen von Elektrogeräten wie Fernseher, Laptops oder ähnlichem haben ebenfalls versteckte "Kostenfallen", die in den Geschäftsbedingungen zu finden sind, wenn auch nur sehr klein gedruckt. Auch vor privaten Kreditanbietern, die einem Geld ohne Schufa-Auskunft leihen wollen, sei gewarnt. Denn zum Kredit kommen nicht nur die hohen Rückzahlungszinsen, meist wird auch eine Provision oder eine Bearbeitungsgebühr fällig, die den geliehenen Betrag in unermessliche Höhen steigen lassen.
Es gibt noch zahlreiche andere Anbieter, die ihre Kunden mit scheinbar günstigen Schnäppchen zu einem Kauf überreden wollen. Im Allgemeinen sollte man sich die AGBs immer genau durchlesen, bevor man mit denen einen Kaufvertrag abschließt, denn sonst könnte es unter Umständen teurer werden als gedacht.