Wachkomakind in Brandenburg darf Kampfhund behalten: Kompromiss gefunden

Von Ingrid Neufeld
6. Dezember 2013

Wenn ein Kind im Wachkoma liegt, ist das für alle Beteiligten sehr traurig und ausgesprochen belastend. Natürlich nehmen die Eltern alle Hilfsmittel in Anspruch, die sie bekommen können.

Im Fall des Wachkomakindes Dylan aus Brandenburg gehört dazu der Familienhund Tascha. Das Pech: Der Hund ist kein Dackel, sondern ein American Staffordshire Terrier, der in Brandenburg als Kampfhund zählt und deshalb nicht erlaubt ist. Als der Hund einen anderen Hund angriff, wurde das Ordnungsamt aufmerksam und erließ eine Verfügung, die besagte, dass der Hund aus der Familie genommen werden müsste.

Wird der Hund als Therapiehund anerkannt?

Jetzt kämpft der Vater dafür, dass der Hund eine Anerkennung als Therapiehund bekommt. Nach Ausbildung und Prüfung, sowie eines Gutachtens über die Ungefährlichkeit des Tieres könne der Hund bei der Familie bleiben, erklärte Bodo Oehme, der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde/Glien.

Vorläufig ist der Hund offiziell bei Verwandten der Familie in Berlin angemeldet. Der Bürgermeister sagte zu, die Akte zu schließen, sobald die Meldebescheinigung vorliegt.

Dieser Kompromiss wurde gefunden, nachdem Zehntausende Internetnutzer sich für den Verbleib des Hundes bei dem Wachkomakind ausgesprochen hatten.