Wann besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn der Arbeitgeber in den vergangenen Jahren dieses vorbehaltlos gezahlt hat. So hat sich jetzt das Landesarbeitsgericht in Mainz für einen Arbeitnehmer entschieden und der Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld nicht einfach streichen, selbst wenn dieser dies in den letzten Jahren den Arbeitnehmern als eine freiwillige Leistung mitteilte. Durch eine mehrmalige Zahlung ohne Vorbehalt sei eine sogenannte betriebliche Vereinbarung entstanden, die ein Arbeitgeber nicht einseitig wieder lösen kann, so die Begründung des Gerichts.
Bei dem Fall hatte ein Arbeitgeber jahrelang Weihnachtsgeld gezahlt und erst im Jahr 2005 dies als freiwillige Leistung bezeichnet, so dass im Jahr 2009 tatsächlich auch keine Zahlung - wegen schlechter Auftragslage - erfolgte. Aber andererseits kann ein Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld zu jeder Zeit einstellen, wenn dies als eine freiwillige Leistung ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitgeber-muss-weiter-zahlen-article4585821.html Abgerufen am 24. Oktober 2011