Wann Lichtsignale im Straßenverkehr zur Nötigung werden

Die Grenzen für den Einsatz von Schall- und Leuchtzeichen im Straßenverkehr sind fließend

Von Ingo Krüger
16. Februar 2015

Das Benutzen der Lichthupe kann ein Warnsignal sein, aber auch als Nötigung gelten. Die Grenzen sind fließend.

Aufgaben von Hupe und Lichthupe

Langsamere Fahrer auf der Autobahn dürfen auf der linken Spur per Lichthupe gewarnt werden. Eine wesentliche Aufgabe von Hupe und Lichthupe ist es, Überholabsichten anzukündigen.

Nach §5 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung ist es ausdrücklich erlaubt, das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen anzuzeigen. Das gilt laut §16 Absatz 1 StVO allerdings nur außerhalb von Ortschaften.

Wer zu dicht auffährt, begeht jedoch Nötigung. Dies gilt immer dann, wenn jemand einer anderen Person bestimmte Handlungen geradezu aufdrängt.

Werden Autofahrer geblendet, dürfen sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, das Fernlicht auszuschalten. Ein kurzes Lichtzeichen reicht dabei aus.

Der Umgang mit Rasern

Raser dürfen nicht ausgebremst werden. Die Autobahn ist der falsche Ort für Selbstjustiz. Statt etwa die Bremse kurz anzutippen, um den nötigenden Autofahrer zu erschrecken, sollte man ruhig bleiben und die Spur zum nächstmöglichen Zeitpunkt freimachen.