Was bei der Kaution zu beachten ist

Besonders wichtig ist vor dem Einzug die Erstellung eines Übergabeprotokolls

Von William Dorsainvil
27. August 2010

Die Kaution ist eine Rückversicherung des Vermieters gegenüber seines Mieters. Treten Schäden im Haushalt auf oder kommt der Mieter den Forderungen des Vermieters nicht nach, kann der Vermieter diese Schäden durch die Kaution ausbügeln. Passiert dies während des Mietvertrages, muss der Mieter die Summe wieder auffüllen.

Hinweise zur Kautionssumme und zum Übergabeprotokoll

In der Regel beträgt die Kautionssumme maximal das dreifache einer Monatsmiete. Dabei wird auch nur der Nettowert ohne Nebenkosten berechnet. Außerdem wird dieser Multiplikator auf die Miete beim Einzug angewendet. Steigert sich die Miete in den Jahren, darf der Vermieter keine Nachzahlungen fordern.

Vor Einzug sollte auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Darin werden Schäden und Mängel am besten mit Foto festgehalten. Diese Prozedur wiederholt sich dann wieder beim Auszug. So lässt sich leicht feststellen, ob der derzeitige Mieter für die Schäden verantwortlich ist. Beide werden sowohl vom Vermieter als auch dem Mieter unterschrieben.

Wiederbeschaffung der Kaution

Ein anderes heikles Thema ist die Wiederbeschaffung der Kaution. Am Anfang des Einzugs geht dies immer schnell über die Bühne, aber will man das Geld hinterher wieder einfordern, dauert es meistens Monate. Insofern beim Auszug kein Übergabeprotokoll vorliegt, hat der Vermieter 6 Monate Zeit, Mängel oder Schäden anzumerken.

In dieser Zeit ist es auch ratsam den Vermieter nicht mit Forderungen nach der Kaution zu nerven, um nicht eine besonders genaue Untersuchung des Vermieters zu provozieren. Traten keine weiteren Beanstandungen seitens des Vermieters auf, sollte man eine fristbestimmte Rückzahlung festlegen.

Übrigens darf Verschleiß zum Beispiel auf Laminat oder Teppichböden in der Regel nicht von der Kaution beglichen werden. Man geht davon aus, dass solche Schäden schon in der Miete enthalten sind.

Außerdem muss der Vermieter die Kaution auch separat von seinem eigenen Geld aufbewahren, damit bei eigenen Schulden oder einer Pleite kein Dritter Bedarf von ihr machen kann. Sollte die Immobilie aus irgendeinem Grund den Besitzer wechseln, darf der Mieter trotzdem seine Kaution einfordern.