Was der "Medizinische Dienst" wissen will, der die Pflegebedürftigkeit prüft

Angehörige von Pflegebedürftigen sollten alle getätigten Hilfsmaßnahmen sorgfältig dokumentieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. Juni 2007

Wer für sich oder einen Angehörigen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, bekommt Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) - ein Besuch mit Folgen. Denn dabei fällt die Vorentscheidung, ob und wie viel Unterstützung es gibt.

Die Pflegeexpertin Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät im Apothekenmagazin Senioren Ratgeber, sich auf den Gutachter, der sich meist eine Woche vorher anmeldet, gut vorzubereiten.

Alle Hilfestellungen in einem Pflegetagebuch festhalten

Angehörige sollten am besten ein bis zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch führen, in dem sie alles festhalten, was sie für den Patienten leisten und wie lange dies jeweils dauert. Die Gutachter stellen sehr konkrete Fragen, zum Beispiel, ob sich der Kranke allein waschen kann, ohne Hilfe essen oder auf die Toilette gehen kann. Bestehende Unterlagen von Ärzten, Sozialleistungsträgern und Pflegediensten sollten bereit liegen.

Anwesenheit von Angehörigen bei Besuch vom Medizinischen Dienst

Patienten zeigten Besuchern oft ihre beste Seite, so Heike Nordmann, und nicht ihre Hilfsbedürftigkeit. Deshalb sollten Angehörige den Kranken nicht mit dem Gutachter allein lassen und für Auskünfte bereitstehen. Besonders sei dies bei dementen Patienten wichtig.

Wer nicht mit der getroffenen Einstufung einverstanden ist, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

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