Was der Vermieter in Sachen Haustierhaltung verbieten darf und was nicht

Von Katharina Cichosch
17. August 2012

Immer wieder stolpert man in Mietverträgen über Formulierungen wie diese: "Haustiere jeglicher Art sind in der Wohnung nicht erlaubt." Diese Pauschalaussage ist in jedem Fall unwirksam, da sogenannte Kleintiere wie Zierfische, Wellensittiche oder kleine Nagetiere nach deutschem Mietrecht auch ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden dürfen.

Grundsätzlich fallen hierunter die meisten Tiere, die zum Beispiel im Käfig oder Aquarium gehalten werden und nicht frei in der Wohnung herumlaufen.

Ein bisschen anders steht die Sache mit größeren Nagetieren wie zum Beispiel Frettchen. Die frechen Nager werden als Haustiere immer beliebter, können jedoch auch einigen Schaden anrichten. Ihre Haltung muss in jedem Fall vom Vermieter genehmigt werden.

Ähnliches gilt für Katzen und Hunde.

Eine Ausnahme stellen Mietverträge dar, in denen Haustierhaltung grundsätzlich erlaubt ist. Hier muss nur in besonderen Fällen, beispielsweise beim Halten von Kampfhunden, trotzdem Rücksprache gehalten werden.

Bei Unsicherheiten gilt: Besser vorher fragen, als später das Nachsehen haben - das gilt insbesondere bei der Neuanschaffung von Haustieren. Unabhängige Informationen rund um die eigenen Rechte und Pflichten als Mieter erhält man zum Beispiel im Mieterschutzverein.