Was man bei einer Nebenbeschäftigung beachten sollte

Wichtig ist, dass durch den Nebenjob die Hauptbeschäftigung nicht vernachlässigt wird

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Oktober 2010

Viele Menschen suchen, aus verschiedenen Gründen, nach einer Nebenbeschäftigung. So sind die angebotenen sogenannten "Minijobs" eine lukrative Nebeneinnahme, denn der Arbeitnehmer braucht hierbei keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlen, weil die der Arbeitgeber pauschal entrichtet.

Was man bezüglich des Hauptjobs beachten sollte

Aber bevor man einen Nebenjob annimmt, muss man sich auch bei seinem eigentlichen Arbeitgeber die Freigabe einholen. Im Prinzip ist dies eigentlich kein Problem, aber es darf durch die Nebenbeschäftigung nur die Hauptarbeit nicht vernachlässigt werden, so dass beispielsweise ein Kellner-Job in den Abend- und Nachtstunden bestimmt nicht gerne aktzeptiert wird.

Auch kann man nicht bei einem Konkurrenzunternehmen einen Job annehmen und man muss auch auf die maximale tägliche Arbeitszeit achten, sowie kann man den eigentlichen Jahresurlaub nicht für die Ausübung eines Nebenjobs verwenden, denn der Urlaub soll ja der Erholung dienen.

Mehrere Minijobs?

Einen Minijob kann man im Prinzip auch mehrfach ausüben, aber nicht bei einem Unternehmen, doch sind ab der zweiten Beschäftigung dann die entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung fällig und auch Steuern zu entrichten. Rentner, die vorzeitig in Ruhestand gegangen sind, dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr nur maximal bis 400 Euro monatlich hinzu verdienen.

Hinweise zu Midijobs

Die Hälfte der Minijobber ist zwischen 30 und 55 Jahre alt, wobei die meisten in der Gruppe der 40 bis 45-Jährigen zu finden sind. Zu den bekannten Minijobs, die also bis 400 Euro gehen, gibt es noch die "Midijobs" für einen Verdienst bis zu 800 Euro.

Hier gelten aber besondere Regeln. Wer einen Minijob hat, der besitzt im Prinzip die gleichen Rechte wie reguläre Arbeitnehmer, so hat man einen Anspruch auf Urlaub und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wenn ein Tarifvertrag Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld vorsieht, so besteht auch hier ein entsprechender Anspruch, doch darf in Summe der durchschnittliche Monatslohn die 400 Euro nicht übersteigen.

Wer eine Nebenbeschäftigung sucht, der sollte darauf achten, dass man vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme keine irgendwelche Gebühren, beispielsweise Informationsmaterial oder auch Kurse, entrichten muss, denn hier ist meistens etwas faul an der Geschichte. Auch wenn nur eine gebührenpflichtige Telefonnummer als einzige Kontaktaufnahme angegeben wird und die Anschrift fehlt, sollte man besser die Finger vom Telefonhörer lassen.