Was sollte man tun, wenn man nur Schulden erbt?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. November 2012

Oftmals ist es, dass Eltern oder Verwandte ihren Nachkommen nicht immer nur Reichtümer vererben, und so kann es auch vorkommen, dass die Erben eventuell vor einem Schuldenberg stehen.

Aber das Erbrecht in Deutschland sieht dabei vier Möglichkeiten vor. So kann man einmal als Erbe dieses ablehnen, wenn man total sicher ist, dass man nur Schulden erbt, was man beim zuständigen Amtsgericht des Wohnorts des Verstorbenen erfährt oder auch beim dem zuständigen Notar, wenn ein Testament vorliegt.

Für das Ausschlagen eines solchen Testaments ist eine Frist von sechs Wochen, nach der Bekanntgabe des Todes möglich. Anschließend wird das Amtsgericht nach weiteren Erben forschen und wenn keine vorhanden sind, so erbt der Staat, der aber nicht für die Schulden haftet.

Aber in manchen Fällen hat der Verstorbene bei irgendwelchen Versandhäusern noch offene Rechnungen, die zu begleichen sind. Diese sollte man anfangs nicht bezahlen, denn es könnten noch mehrere Rechnungen offen sein, die alle aus der Erbmasse zu bezahlen wären. Wenn aber das Erbe dafür nicht ausreicht, so müsste man selber dafür bezahlen. Aber ob mehrere solcher Rechnungen noch vorliegen, kann das Amtsgericht feststellen lassen.

Dennoch kann es vorkommen, dass ein Verstorbener, auch wenn er ein bisschen Vermögen hatte, trotzdem völlig überschuldet war, so dass eigentlich ein Insolvenzantrag nötig gewesen wäre. Doch diesen kann man dann auch nachträglich für den Verstorbenen stellen, so dass dann der Insolvenzverwalter alles Weitere regelt.

Wer sich unsicher ist, ob tatsächlich etwas zu erben ist, der sollte zuerst das Erbe annehmen aber zugleich beim Amtsgericht eines sogenannte Nachlassverwaltung beantragen, weil man dadurch nicht mehr mit seinem eigenen Vermögen bei eventuellen Schulden haftet.

Aber die Beauftragung eines Nachlass- oder Insolvenzverwalters kostet auch Geld, was aber nur über ein eventuelles vorhandene Erbvermögen bezahlt wird, sonst wird ein dementsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht vorab schon abgelehnt.