Was Vermieter bei der Aufnahme von Flüchtlingen beachten sollten

Wer Flüchtlinge bei sich wohnen lassen möchte, sollte die Vorgaben der Kommunen berücksichtigen

Von Ingo Krüger
4. September 2015

Rund 800.000 Flüchtlinge sollen in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Damit alle eine Unterkunft erhalten, ist der Staat auch auf private Wohnungen angewiesen. Vermieter, die Migranten aufnehmen wollen, können sich bei der zuständigen Behörde melden. Dies ist in der Regel das Sozialamt der Kommune. Mit diesem wird auch der Mietvertrag geschlossen.

Anders ist die Situation mit Personen, die bereits eine Asylberechtigung erhalten haben. In solchen Fällen können Vermieter direkt einen Mietvertrag mit dem Interessenten abschließen.

Vorgaben der Kommunen

Wer Flüchtlinge bei sich wohnen lässt, sollte das auch in deren Interesse nur mit Vertrag machen. Ohne eine solche Vereinbarung haben diese lediglich den Status von Gästen. Es gibt dann keine Kündigungsfristen. Daher lehnen Kommunen solch ein Vorgehen in der Regel ab. Um einen Flüchtling als Untermieter aufzunehmen, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Tipps von Pro Asyl

Wer ein Zimmer kostenfrei oder günstig zur Verfügung stellt, sollte sich mit der Kommune zumindest auf die Übernahme der Kosten für Heizung oder Erstausstattung einigen, empfiehlt Pro Asyl. Die Versicherungsbeiträge für Wohnung oder Haus steigen durch die Aufnahme von Flüchtlingen entgegen anderslautender Meldungen nicht an. Es ist daher nicht erforderlich, seine Policen anzupassen.