Weil Airlines vollen Ticketpreis bei Buchung verlangen hat Verbraucherzentrale Klage eingereicht
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen fünf Fluggesellschaften Klage eingereicht, weil diese eine komplette Bezahlung der Flugtickets schon bei Buchung verlangten, die aber oftmals schon mehrere Monate vor dem Flug erfolgten. Doch dies stellt einen Verstoß gegen das Prinzip "Ware für Geld" dar und so dürfe der volle Ticketpreis erst frühestens 30 Tage vor dem Flug verlangt werden.
Bei den fünf Fluggesellschaften handelt es sich um die Lufthansa, Air Berlin, Condor, TUIfly sowie Germania. Die einzelnen Klagen wurden im Juni bei verschiedenen Landgerichten eingereicht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Airlines-wegen-Vorauskasse-Praxis-verklagt-article10926546.html Abgerufen am 4. Juli 2013