Weitergabe des Handys an den Beifahrer im Auto erlaubt

Welche Art des Handykontaktes ist dem Fahrer erlaubt oder verboten - Gerichte entscheiden

Von Ingo Krüger
8. Dezember 2014

Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist untersagt. Doch nicht jeder Gebrauch des Handys im Auto ist verboten. Ordnungswidrig ist es etwa, die Uhrzeit oder eine SMS auf dem Display abzulesen. Ein Bußgeld droht auch, wer einen Anrufer wegdrückt.

Weiterreichen und Umlagern erlaubt

Straffrei bleibt jedoch, wer das Handy vom Ablagefach in die Mittelkonsole umlagert. Auch wer das Gerät an seinen Beifahrer weiterreicht, begeht keine verbotswidrige Benutzung. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: III-1 RBs 284/14). In diesem Fall wird das Telefon wie jeder andere Gegenstand auch bewertet.

Blick auf das Display und Handybedienung verboten

Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer keinen Blick auf den Bildschirm wirft oder das Handy in irgendeiner Weise bedient. Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teurer werden.

Die Nutzung des Handys gilt als grobe Fahrlässigkeit. So hat das Landgericht (LG) Kiel einem Handynutzer bei einem unverschuldeten Unfall eine 20-prozentige Mitschuld gegeben (Az.: 7 S 100/04).