Welche Folgen ein negativer Schufa-Eintrag wirklich hat

Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, kann Probleme bei der Kreditvergabe bekommen

Von Ingo Krüger
14. April 2015

Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland gelten als überschuldet. Sie haben negative Schufa-Einträge und dadurch Probleme bei

  • der Kreditvergabe,
  • beim Bezahlen auf Rechnung und
  • bei Laufzeitverträgen.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) führt die Daten von 66 Millionen natürlichen Personen in Deutschland und von 4,2 Millionen Unternehmen. Sie sammelt mit Zustimmung von Kunden

  • Name,
  • Adresse und
  • Geburtsdatum.

Auch alle

  • Girokonten,
  • Kreditkarten,
  • Kreditverträge,
  • Leasingverträge,
  • Telekommunikationskonten und
  • Kundenkonten

bei Versandhäusern sind bei der Schufa gespeichert.

Das eigene Schufa-Konto einsehen

Jeder Verbraucher darf einmal im Jahr kostenlos sein Schufa-Konto einsehen und kann fehlerhafte Daten korrigieren lassen. Dieser Antrag sollte schriftlich erfolgen und mit Quittungen belegt werden. Die Schufa hört in solchen Fällen aber auch das beteiligte Unternehmen an.

Negative Schufa-Einträge werden nach drei Jahren getilgt

Ein negativer Schufaeintrag kommt dann zustande, wenn ein Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hat. Begleicht der Kunde die Forderung, ist die Firma nicht berechtigt, den Zahlungsverzug an die Schufa zu melden.

Negative Schufa-Einträge werden erst nach drei Jahren getilgt. Dies gilt auch für eidesstattliche Versicherungen. Löscht das zuständige Amtsgericht einen Eintrag schon früher, darf er auch nicht länger in der Schufa-Kartei aufgeführt werden.