Schufa muss Bonitäts-Formel nicht offenlegen - was bedeutet das für Verbraucher?

Von Dörte Rösler
29. Januar 2014

Die Schufa darf ihre Bonitäts-Formel auch weiterhin geheim halten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht es aus, wenn Verbraucher Auskunft über ihre gespeicherten Personen- und Kreditdaten bekommen. Wie diese zum Score-Wert verrechnet werden, muss die Schufa nicht preisgeben.

Schufa-Anfrage mit Auswirkung

Die Schufa besitzt in Deutschland enorme Macht. Wollen Verbraucher einen Kredit aufnehmen, ein Auto leasen oder einen Handy-Vertrag abschließen, müssen sie eine Bonitäts-Anfrage bei der Schufa gestatten. Fällt diese negativ aus, gibt es weder Geld, Fahrzeug noch Telefon. Aber wie ermittelt die Auskunftei die Bonität?

BGH stellt sich Trend zu Transparenz entgegen

Dies wollte eine Frau genau wissen und klagte bis zum Bundesgerichtshof: Sie verlangte Einblick in ihre personen- und kreditbezogenen Daten sowie detaillierte Informationen über das "Scoring". Angesichts des Trends zu mehr Transparenz gaben Verbraucherschützer ihrer Klage vor dem BGH gute Chancen.

Die Bundesrichter gaben jedoch der Schufa Recht. Wer eine Selbstauskunft einholt, bekommt zwar seinen Scorewert mitgeteilt - er erfährt aber nicht, wie dieser berechnet wurde. Einfließen können Informationen über bisherige Zahlungsprobleme, sämtliche Kredit-Daten aus dem vergangenen Jahr sowie die Angaben zur Dauer bisheriger Kreditbeziehungen.

Selbstauskunft nutzen und Widerspruch einlegen

Verbraucher, die sich vor falschen Berechnungen schützen wollen, sollten ihren gesetzlichen Anspruch auf Selbstauskunft nutzen. Gegen fälschlich gespeicherte Daten können sie schriftlich Widerspruch einlegen.