Weniger Leistungen durch Hartz IV bei Bewilligung von BAföG

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. Juli 2010

Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt befand, haben Bezieher einer Ausbildungsförderung nicht den Anspruch auf eine volle Leistung von Hartz-IV. So zählt die Ausbildungsvergütung (BAföG) als ein zusätzliches Einkommen, das auch zu einer Minderung der Hartz-IV-Leistung führen kann. Ebenso sind die Schulgebühren für eine private Berufsfachschule nicht einkommensmindernd anzusehen. Lediglich kann eine bestimmte Pauschale für die Ausbildung bei den Bezügen von Hartz-IV geltend gemacht werden.

Eine junge Frau aus Sachsen machte eine dreijährige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule und kassierte neben den Hartz-IV-Leistungen auch ein sogenanntes "Schüler-BAföG", das nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz genehmigt wurde, doch wurden die Kosten für die Privatschule, wie das Gericht entschied, zu Recht nicht berücksichtigt.