Wenn das Kind krank wird, können Eltern Extraurlaub beantragen
Schon seit einiger Zeit zieht die Grippewelle umher und fordert so manches Krankheitsopfer. Doch was tun, wenn es das eigene Kind erwischt und man gerne zu Hause bleiben möchte, der Urlaub aber schon aufgebraucht ist? Wie Arbeitsrechtsexperten berichten, haben Eltern in einem solchen Fall Chancen auf einen Extraurlaub.
So gewährt beispielsweise Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches fünf bezahlte Urlaubstage, wenn es um Notfälle geht. Dazu gehören nicht nur Todesfälle, Gerichtstermine und Hochzeiten, sondern auch eine Erkrankung des eigenen Kindes.