Wenn der Handwerker pfuscht - drei Gebote für Auftraggeber

Von Dörte Rösler
27. August 2013

Fehler passieren überall. Damit die Auseinandersetzung mit dem Handwerker nicht in Frust und finanziellem Fiasko endet, sollte der Auftraggeber allerdings einige Regeln beachten. Nur dann kann er seine Rechte ohne eigene Nachteile durchsetzen.

Erstes Gebot: Klare Absprachen treffen, am besten in einem schriftlichen Auftrag. Nur so hat man eine solide Verhandlungsbasis bei Reklamationen. Und auch Mängel sollte man mit Fotos dokumentieren.

Zweites Gebot: Das richtige Timing wählen. Wer Mängel feststellt, sollte diese möglichst umgehend melden. Spätestens bei der Abnahme gehören sie ins Protokoll. Der Handwerker ist dann verpflichtet nachzubessern. Wenn der Auftraggeber erst nach dem Abnahmetermin reklamiert, muss er den Schaden selbst beweisen - eventuell vor Gericht. Außerdem verpflichtet die Abnahme zum Bezahlen.

Drittes Gebot: Rechtzeitig Fachleute hinzuziehen. Ansprechpartner sind unabhängige Sachverständige oder die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer. Bevor man einen Anwalt einschaltet, gibt es hier kostengünstige Beratung. Die Schlichter sind zudem professionell ausgebildet, um zwischen Handwerkern und Auftraggebern zu vermitteln.