Wenn der Mieter nicht zahlt: Erst abmahnen, dann kündigen
Ärgerlich, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt und die Miete nicht zahlt. Dennoch muss nach Ansicht der Richter des Landesgerichts Berlin der Vermieter zunächst eine Abmahnung verschicken, bevor er fristlos kündigen darf.
In dem vorliegenden Fall verspätete sich der Eingang der Miete einer Mieterin regelmäßig um einige Tage und das über drei Jahre hinweg. Mehrmals hatte die Vermieterin dieses Verhalten beanstandet, aber nie mit einer Kündigung gedroht. Als die Mieterin dann eines Tages die fristlose Kündigung erhielt, zog sie vor Gericht. Und sie bekam Recht. Denn vorab der Kündigung wäre es die Pflicht der Vermieterin gewesen, sie ausdrücklich auf eine drohende Kündigung hinzuweisen, sollte es erneut zu einer verspäteten Mieteinzahlung kommen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kuendigung-setzt-Abmahnung-voraus-article5799856.html Abgerufen am 20. März 2012